Wieviel Kaschmir muss in einem Kaschmirprodukt enthalten sein?


Auf vielen Webseiten die sich mit Kaschmir beschäftigen, in Online-Shops, sogar auf bekannten Online-Enzyklopädien findet man folgende Aussagen: "Ein Produkt, das ausschließlich mit Kaschmir bezeichnet ist, muss einen Anteil von mindestens 85% Kaschmirwolle beinhalten. Waren mit Kaschmiranteil sollten einen Mindestgehalt von 14,5% Kaschmirfasern aufweisen."  Diese Aussagen sind allerdings nicht mehr zutreffend.

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Textilkennzeichnungsverordnung

Bis vor einigen Jahren war es in der deutschen Rechtsprechung ausreichend, nur das Material auszuweisen, das mindestens 85% Anteil am Produkt hat. Mit der Textilkennzeichnungsverordnung Nr. 1007/2011 wurde diese Möglichkeit hinfällig. Diese Art der Kennzeichnung ist in der aktuellen Verordnung nicht enthalten und somit nicht mehr zulässig. 
>  Hier finden Sie die Verordnung 

Entsprechend der Verordnung dürfen „reine Textilerzeugnisse“ nach Artikel 7 Absatz 1 und 2 einen Zusatz wie „100%“, „rein“ oder „ganz“ tragen. 

Damit muss ein Textilerzeugnis, das mit Kaschmir bezeichnet ist, mindestens einen Kaschmiranteil von 98% beinhalten. 

Bei Multifaser-Textilerzeugnisse ist eine Ausweisung der prozentualen Bestandteile notwendig (Artikel 9). Der Begriff „Kaschmiranteil“ erscheint in der Verordnung nicht. Wenn Sie diese Aussagen auf Webseiten finden, seien Sie skeptisch